Honorar

Gesetzlich Versicherte

Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung kann die Behandlung bei festgestellter Indikation über Ihre Krankenkasse übernommen werden.


Privatversicherte 

Die Kosten der Behandlung werden zumeist von der privaten Versicherung bzw. Beihilfe übernommen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Modalitäten der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.


Selbstzahler

Grundsätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Hinsichtlich der Kosten orientiere ich mich an den jeweils aktuellen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).